DIE WICHTIGSTEN MELDUNGEN IN KÜRZE
Ausführliche Informationen finden Sie in unseren Themen-Rubriken, die
Sie über die Navigationsleisten oben auf dieser Seite erreichen.
Nicht versäumen! Am Freitag, 26. Februar 2010, 19 - 20 Uhr (Achtung: neue Sendezeit!)
sendet das Paul-Klinger-Künstlersozialwerk wieder auf Radio Lora
München (UKW 92.4, Kabel und Internet) (lora924.de)
Weitere Sendetermine 2010: 26. 3., 22. 4., 28. 5., 25. 6.,
23. 7., 27. 8., 24. 9., 22. 10., 26. 11.
Zum Vormerken: Dienstag, 2. März 2010, ab 18 Uhr "Münchner Künstler-Stammtisch"
im Roy, Künstlerbar - Bistro,
Herzog-Wilhelm-Str. 30,
80331 München, www.bar-roy.de
Dienstag, 23. März 2010, 19 Uhr Paul-Klinger-Stammtisch" in Berlin
Mitglieder und Freunde treffen sich im "Brewbaker in der Weinwirtschaft",
Flensburger Straße, S-Bahn-Bogen Bellevue
Nächster Stammtisch: 26. Oktober 2010
"Münchner Künstler-Stammtisch"
An jedem 1. Dienstag des Monats im Roy, Künstlerbar - Bistro, Herzog-Wilhelm-Str.
30,
80331 München, www.bar-roy.de
Mitglieder des Paul-Klinger-Künstlersozialwerkes und deren
Gäste sind herzlich willkommen. Eintritt frei!
Terminplanung für 2010:
6. April
4. Mai
1. Juni
6. Juli
Im August kein Stammtisch!
7. September 12. Oktober
2. Novenber
7. Dezember
Wenn Sie in finanzieller Not sind und Hilfe brauchen,
wenden Sie sich bitte an uns, bevor Ihnen alles über den Kopf
wächst.
eMail: sozialberatung@paul-klinger-ksw.de
Schildern Sie unserer Sozialpädagogin Ina Dettmer Ihre
Lebenssituation und sie wird mit Ihrer Kenntnis über
Sozialgesetze und Behörden mit Ihnen gemeinsam einen Weg aus
Ihren Schwierigkeiten entwickeln.
Wenn Sie Fragen zur Künstlersozialkasse haben,
wenden Sie sich bitte an uns.
eMail: info@paul-klinger-ksw.de
Es kursieren viele Falschinformationen.
Unsere Geschäftsführerin Anita Keller hilft Ihnen, Ihre
Fragen zu klären.
Ihre Anfrage wird selbstverständlich absolut vertraulich
behandelt.
Wenn Sie Fragen zur gesetzlichen oder privaten Krankenkasse
haben, informieren Sie sich.
Holen Sie sich Vergleichs-Angebote auch von anderen Kassen ein! Unsere Experten helfen Ihnen:
Leonhard Eder, info@L-EDER.com
Alois Kern, info@kreativproduktion-kern.de
Michael Schäfer, michael@schaefer-partner.de Oder von der gesetzlichen Krankenkasse GEK
Manfred Däschlein, manfred.daeschlein@gek.de
Immer wieder ein Thema: Künstlersozialabgabe
Auch hier hilft Ihnen unsere Geschäftsführerin Anita Keller,
sich in dem Verordnungsdjungel zurecht zu finden.
Infos kurz zusammengefasst finden Sie unter dem Link www.foerderland.de/419+M56e7276e107.0.html.
Spendenkonto für Musiker!
Im Klinger Report Nr. 30/2007 hatten wir
ausführlich über die KSK-Abgabe berichtet und auch über
unser Mitglied Peter Fleischhauer, der zur
Klärung der Abgabepflichten für Orchesterleiter im
Rechtsstreit mit der Künstlersozialkasse liegt. Das Ergebnis ist
für alle Musiker relevant, die an Kollegen Gagen ausbezahlen.
Peter Fleischhauer wird beim Bundessozialgericht weiter kämpfen.
Dafür benötigt er dringend finanzielle Unterstützung
und hat zu diesem Zweck ein Treuhandkonto eingerichtet, dessen
Guthaben ausschließlich der definierten Sache (Rechtsanwalts-
und Gerichtskosten) zur Verfügung steht. Auch kleine Spenden
helfen. Spendenkonto:
RA Andri Jürgensen
Kto.-Nr.: 022506000, Deutsche Bank Kiel (BLZ: 210 700 24)
Betreff: „Peter Fleischhauer gegen die KSK“ fleischhauer@kingofswingorchestra.de www.kingofswingorchestra.de
Wer sich mit dem Thema Altersvorsorge beschäftigen will:
Wir bieten Ihnen einen Fragebogen( als PDF-Datei (46 KB)
zum Herunterladen an, der Ihnen helfen soll, einmal Bestandsaufnahme Ihrer
Altersvorsorge zu machen.
Nehmen Sie sich Ihre Ordner vor und stellen Sie fest, was Sie an Versicherungen und
Sparverträgen haben.
Sollte sich daraus Beratungsbedarf ergeben, wenden Sie sich bitte an unsere Versicherungsexperten.
Gesundheitsreform:
Krankenversicherung für Selbstständige
Für Selbstständige – mit Ausnahme derjenigen, die über die KSK
pflichtversichert sind – gelten für die Krankenversicherung seit 1. April
2007 folgende Regeln: 1. Wenn Sie schon einmal privat versichert waren
Dann können Sie sich wieder privat krankenversichern oder bis zum 1. 1. 2009
ohne Krankenversicherung bleiben. Ab dann gilt auch für Sie die
Krankenversicherungspflicht. 2. Wenn Sie schon einmal gesetzlich versichert waren
Dann müssen Sie sich – und zwar schon seit 1. April 2007 - gesetzlich gegen
Krankheit versichern. 3. Wenn Sie noch nie krankenversichert waren
Dann müssen Sie eine Versicherung abschließen, ob gesetzlich oder
privat entscheidet sich generell anhand des zuletzt ausgeübten Jobs, aber
für Freiberufler in der Regel privat (außer Sie gehen in die KSK).
Ein Infoblatt zum Thema erhalten Sie unter www.bmg.bund.de. Individuelle Fragen
zum Versicherungsschutz: Tel. 01805-996601
zur gesetzlichen Krankenversicherung: Tel. 01805/996602
Ihr Mitgliedsbeitrag gilt als Steuer mindernde Spende!
Die Bescheinigung über die Zahlung Ihres Mitgliedsbeitrages 2008 haben Sie
bereits.
Diese Spendenbescheinigung entspricht den Formvorschriften des § 50 EStDV
(Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) und kann somit bei Ihrer
Finanzbehörde als Spende Steuer mindernd geltend gemacht werden. Bitte bewahren Sie diese Bescheinigung gut auf!
Sollten Sie diesen Beleg oder die der anderen Jahre bis zu Ihrer Steuererklärung
verlegt haben, können Sie auch mit Ihrem Bankeinzahlungsbeleg und der
Buchungsbestätigung die Steuerminderung geltend machen (vereinfachter Nachweis).
Bis zu einem Betrag von 100 € ist dieser vereinfachte Zuwendungsnachweis
möglich.
Wenn Sie über Ihren Mitgliedsbeitrag hinaus die Arbeit des
Paul-Klinger-Künstlersozialwerks e.V. mit einer Spende unterstützen
möchten, so erhalten Sie darüber getrennt eine Spendenquittung. Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 700 205 00,
Kto-Nr. 7847100.
Kein Vorsteuerabzug von
pdf-Rechnungen
Unternehmen, die eingehende pdf-Rechnungen ausdrucken und dann in Papierform
weiter bearbeiten, riskieren ihren Vorsteueranspruch.
Für elektronische Rechnungen gelten in Deutschland besondere Vorschriften,
die nach Erkenntnissen des Messaging-Experten Retarus aber von 80 % der
Unternehmen nicht eingehalten werden. So tickt in vielen Buchhaltungen eine
Zeitbombe, die bei der nächsten Steuerprüfung ein empfindliches Loch in
die Bilanz reißen kann.
Jede Rechnung, die auf elektronischem Wege übermittelt wird, muss vom
Versender mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Der
Empfänger muss diese Signatur vor Geltendmachung der Umsatzsteuer
prüfen, die Prüfung dokumentieren und das pdf gemeinsam mit Signatur
und dem Prüfprotokoll zehn Jahre elektronisch archivieren.
Für das Finanzamt ist nur die pdf-Datei mit Signatur ein relevantes
Rechnungsdokument.
Der Rechnungsempfänger muss sie ihm auf Anfrage bereitstellen, die
erfolgreiche Signaturprüfung nachweisen und sie gegebenenfalls noch einmal
durchführen können.
Diese Presseinformation ist unter www.retarus.com abrufbar.
Interessante Meldung aus dem
Newsletter der VG Wort (25. 7. 2007):
„Die VG WORT hat im 1. Halbjahr 2007 insgesamt 57,3 Mio. € an insgesamt
122.000 Autoren und Verlage individuell ausgeschüttet.
6,9 Mio. € flossen darüber hinaus in die Sozialeinrichtungen der VG
WORT.
Damit wurden insgesamt 64,2 Mio. € an Vergütungseinnahmen >ausgekehrt<.“