DIE WICHTIGSTEN MELDUNGEN IN KÜRZE
Ausführliche Informationen finden Sie in unseren Themen-Rubriken, die
Sie über die Navigationsleisten oben auf dieser Seite erreichen.
Verehrte Mitglieder und Förderer des
Paul-Klinger-Künstlersozialwerkes, liebe Freunde und KollegInnen,
in diesem Jahr feiert Richard Wagner seinen 200. Geburtstag.
Aus diesem Anlass werden in Münchner Residenz und Philharmonie am
3., 4. und 5. Mai 2013 Konzerte und Opern
aufgeführt.
Ein Programm dazu finden Sie hier als PDF-Datei
(100 KB).
Bei den Karten-Bestellungen beim Veranstalter können 50 % aus dem
Ticketerlös einem beliebigen guten Zweck zugeführt werden. Wir würden uns im Namen unserer Klienten sehr freuen, wenn Sie
beim Kauf das Paul-Klinger-Künstlersozialwerk e.V.
angeben.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und viel Spaß bei guter
Unterhaltung!
Nicht versäumen! Am Freitag, 24. Mai 2013, 19 - 20
Uhr
sendet das Paul-Klinger-Künstlersozialwerk wieder auf Radio Lora
München (UKW 92.4, Kabel und Internet) (lora924.de)
Weitere Sendetermine 2013: 28. 6., 26. 7., 23. 8., 27. 9.,
25. 10., 22. 11., 27. 12.
Samstag, 22. Juni 2013, 12 Uhr
Mitglieder-Jahreshauptversammlung
Ab 14 Uhr 30: Speedy Bambi - für Mitglieder und Gäste -
Unsere neuen Mitglieder präsentieren sich und ihre Arbeit. Mohr-Villa München-Freimann, Situlistraße
73-75
Dienstag, 7. Mai 2013, ab 18 Uhr 15 "Münchner
Künstler-Stammtisch"
Mitglieder und Freunde treffen sich im Roy,
Herzog-Wilhelm-Str. 30, www.bar-roy.net
Weitere Termine 2013: 4. 6., 2. 7., 3. 9., 15. 10., 5.11., 3. 12.
Dienstag, 7. Mai 2013, 19 Uhr „Berliner
Paul-Klinger-Artist Table"
Mitglieder und Freunde treffen sich im surface design
atelier,Mierendorffplatz 6, 10589 Berlin, M27 und
U-Mierendorffplatz, Tel. 030 346 577 89, 0163 6935583, mysurfsacedesign.net Bitte beachten! Ggf. werden Ort und Zeit
geändert.
Weitere Termine 2013: 4. 6., 2. 7., 6. 8., 3. 9., 15. 10.,
5. 11., 3. 12.
Montag, 13. Mai 2013, 19 Uhr 30 Paul-Klinger-Künstlerstammtisch in Essen
Mitglieder und Freunde treffen sich im KUFO (Kulturforum), Dreiringstraße 7, 45276
Essen-Steele
Weitere Termine 2013: 10. 6., 8. 7., 12. 8., 9. 9., 14. 10.,
11. 11., 9. 12.
U.a. mit folgenden Beiträgen:
- Einladung zur Hauptversammlung 2013
- Paul-Klinger-Filmevent in Berlin
- Porträts: Galina Troizky, Tuija Komi,
Anwalt für Filmschaffende: RA
Steffen
Schmidt-Hug
- Neu im Netz: Castingheroes
- Fachbücher für Künstler und
Kulturmanager
Wenn Sie in finanzieller Not sind und Hilfe brauchen,
wenden Sie sich bitte an uns, bevor Ihnen alles über den Kopf
wächst.
eMail: sozialberatung@paul-klinger-ksw.de
Schildern Sie unserer Sozialpädagogin Ina Dettmer Ihre
Lebenssituation und sie wird mit ihrer Kenntnis über
Sozialgesetze und Behörden mit Ihnen gemeinsam einen Weg aus
Ihren Schwierigkeiten entwickeln.
Wenn Sie Fragen zur Künstlersozialkasse haben,
wenden Sie sich bitte an uns.
eMail: info@paul-klinger-ksw.de
Es kursieren viele Falschinformationen.
Unsere Geschäftsführerin Anita Keller hilft Ihnen, Ihre
Fragen zu klären.
Ihre Anfrage wird selbstverständlich absolut vertraulich
behandelt.
Wenn Sie Fragen zur gesetzlichen oder privaten Krankenkasse
haben, informieren Sie sich.
Holen Sie sich Vergleichs-Angebote auch von anderen Kassen ein! Unsere Experten helfen Ihnen:
Leonhard Eder, info@L-EDER.com
Alois Kern, info@kreativproduktion-kern.de
Michael Schäfer, michael@schaefer-partner.de Oder von der gesetzlichen Krankenkasse GEK
Manfred Däschlein, manfred.daeschlein@gek.de
Immer wieder ein Thema: Künstlersozialabgabe
Auch hier hilft Ihnen unsere Geschäftsführerin Anita Keller,
sich in dem Verordnungsdjungel zurecht zu finden.
Infos kurz zusammengefasst finden Sie unter dem Link www.foerderland.de/419+M56e7276e107.0.html.
Zuschuss zur Altersvorsorge bei der VG-Wort
beantragbar
Hauptberuflich freie Autoren und Journalisten können bei der VG-Wort
einen Zuschuss zur Altersvorsorge in Höhe von bis zu 2500 €
beantragen. Voraussetzungen für 2011 sind:
1. Sie haben einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG-Wort
2. Sie sind Jahrgang 1956 (Der Antrag muss in dem Jahr, in dem das 55.
LJ vollendet wird gestellt werden. Wer die Frist versäumt, hat
Pech)
3. Oder Sie sind Jahrgang 1945 – 1947 (Für Sie gilt eine
Sonderregelung. Im nächsten Jahr sind die Jahrgänge 1948 - 1951 und
1957 dran. Und 2013 dürfen die Jahrgänge 1952-1954 und 1958
beantragen)
4. Sie haben in den letzten 5 Jahren freiberuflich gearbeitet und sind
durch die KSK rentenpflichtversichert
5. Autoren, die bereits Leistungen aus der gesetzlichen Rente
beziehen, müssen mindestens drei Jahre vor Erhalt dieser Leistungen
die Voraussetzungen erfüllt haben
6. Sie haben eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung, die erst
nach dem 60. LJ fällig wird bzw. wurde. Es können auch entsprechende
Sparverträge vorgelegt werden
7. Diese Kapitallebens- oder Rentenversicherung bzw. der Sparvertrag
wird zum Ende der Laufzeit mindesten 5.000 € ausschütten
8. Der Zuschuss wird an die Autoren ausgezahlt Auskunft: Karin Leidenberger, avw@vgwort.de
Wer sich mit dem Thema Altersvorsorge beschäftigen
will:
Wir bieten Ihnen einen Fragebogen als PDF-Datei
(46 KB) zum Herunterladen an, der Ihnen helfen soll, einmal
Bestandsaufnahme Ihrer Altersvorsorge zu machen.
Nehmen Sie sich Ihre Ordner vor und stellen Sie fest, was Sie an
Versicherungen und Sparverträgen haben.
Sollte sich daraus Beratungsbedarf ergeben, wenden Sie sich bitte an
unsere Versicherungsexperten.
Gesundheitsreform:
Krankenversicherung für Selbstständige
Für Selbstständige – mit Ausnahme derjenigen, die über die KSK
pflichtversichert sind – gelten für die Krankenversicherung seit 1. April
2007 folgende Regeln: 1. Wenn Sie schon einmal privat versichert waren
Dann können Sie sich wieder privat krankenversichern oder bis zum 1. 1. 2009
ohne Krankenversicherung bleiben. Ab dann gilt auch für Sie die
Krankenversicherungspflicht. 2. Wenn Sie schon einmal gesetzlich versichert waren
Dann müssen Sie sich – und zwar schon seit 1. April 2007 - gesetzlich gegen
Krankheit versichern. 3. Wenn Sie noch nie krankenversichert waren
Dann müssen Sie eine Versicherung abschließen, ob gesetzlich oder
privat entscheidet sich generell anhand des zuletzt ausgeübten Jobs, aber
für Freiberufler in der Regel privat (außer Sie gehen in die KSK).
Ein Infoblatt zum Thema erhalten Sie unter www.bmg.bund.de. Individuelle Fragen
zum Versicherungsschutz: Tel. 01805-996601
zur gesetzlichen Krankenversicherung: Tel. 01805/996602
Ihr Mitgliedsbeitrag gilt als Steuer mindernde Spende!
Die Bescheinigung über die Zahlung Ihres Mitgliedsbeitrages 2008 haben Sie
bereits.
Diese Spendenbescheinigung entspricht den Formvorschriften des § 50 EStDV
(Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) und kann somit bei Ihrer
Finanzbehörde als Spende Steuer mindernd geltend gemacht werden. Bitte bewahren Sie diese Bescheinigung gut auf!
Sollten Sie diesen Beleg oder die der anderen Jahre bis zu Ihrer Steuererklärung
verlegt haben, können Sie auch mit Ihrem Bankeinzahlungsbeleg und der
Buchungsbestätigung die Steuerminderung geltend machen (vereinfachter Nachweis).
Bis zu einem Betrag von 100 € ist dieser vereinfachte Zuwendungsnachweis
möglich.
Wenn Sie über Ihren Mitgliedsbeitrag hinaus die Arbeit des
Paul-Klinger-Künstlersozialwerks e.V. mit einer Spende unterstützen
möchten, so erhalten Sie darüber getrennt eine Spendenquittung. Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 700 205 00,
Kto-Nr. 7847100.
Kein Vorsteuerabzug von
pdf-Rechnungen
Unternehmen, die eingehende pdf-Rechnungen ausdrucken und dann in Papierform
weiter bearbeiten, riskieren ihren Vorsteueranspruch.
Für elektronische Rechnungen gelten in Deutschland besondere Vorschriften,
die nach Erkenntnissen des Messaging-Experten Retarus aber von 80 % der
Unternehmen nicht eingehalten werden. So tickt in vielen Buchhaltungen eine
Zeitbombe, die bei der nächsten Steuerprüfung ein empfindliches Loch in
die Bilanz reißen kann.
Jede Rechnung, die auf elektronischem Wege übermittelt wird, muss vom
Versender mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Der
Empfänger muss diese Signatur vor Geltendmachung der Umsatzsteuer
prüfen, die Prüfung dokumentieren und das pdf gemeinsam mit Signatur
und dem Prüfprotokoll zehn Jahre elektronisch archivieren.
Für das Finanzamt ist nur die pdf-Datei mit Signatur ein relevantes
Rechnungsdokument.
Der Rechnungsempfänger muss sie ihm auf Anfrage bereitstellen, die
erfolgreiche Signaturprüfung nachweisen und sie gegebenenfalls noch einmal
durchführen können.
Diese Presseinformation ist unter www.retarus.com abrufbar.
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