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| Deadline Dienstag, 1. Juni 2010 | |||
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Bewerbungsschluss für Stipendienplatz „Music Business Manager/-in (ebam)“ Seit 1994 unterstützt der Verein mica – music austria Musikschaffende in ganz Österreich. In Kooperation mit der ebam Akademie greift er nun Musikvermarktern unter die Arme: Zusammen vergeben sie einen Stipendienplatz im Kurs „Music Business Manager/-in (ebam)“ in Wien im Wert von 2.580 €! Erfahrene Praktiker aus der österreichischen Musikbranche veranschaulichen in der Fortbildung „Music Business Manager/-in (ebam)“ Themen wie Zusammenhänge und rechtliche Rahmenbedingungen der Musikwirtschaft, Veranstaltung von Tourneen und Konzerten, Booking, Sponsoring, Produkt- und Labelmanagement, Musikproduktion, Musikverlag, Online-Marketing im Musikbusiness, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit oder Existenzgründung in der Musikwirtschaft. Der Lehrgang soll helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden und kreative Chancen zu nutzen. Er lässt sich als berufsbegleitende, zwölfmonatige Teilzeitfortbildung mit je einem Kurswochenende pro Monat oder als kompakte fünfwöchige Winter- bzw. Sommerakademie in Wien absolvieren. Das Stipendium ist nicht in Geldwert auszahlbar! Unterlagen an: office@musicaustria.at oder mica-music information center austria, Stiftgasse 29, A-1070 Wien: Anschreiben (mit Infos über vergangene und/oder geplante Projekte im Bereich Musikveranstaltung oder Musikvermarktung + Begründung, warum der Bewerber der geeignete mica-Stipendiat ist!), Lebenslauf, Portrait-Foto Infos: www.ebam.de/music-business-manager.htm, www.musicaustria.at |
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| Deadline Mittwoch, 30. Juni 2010 | |||
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Bewerbungsschluss für Medienpreis 2010 Kategorien Print, TV, Hörfunk, Serie/Redaktion (inkl. Internet) Stifter: Stiftung Ravensburger Verlag für Bildung und Erziehung in der Familie Preis: 15.000 € Sonderpreis für Lokaljournalisten: 3.000 € Infos: www.stiftung.ravensburger.de |
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| Deadline Mittwoch, 30. Juni 2010 (Datum des Poststempels) | |||
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Bewerbungsschluss für Kunstwettbewerb des Landtagspräsidenten Anlässlich der 20. Jahrestage der Wiedergründung des Landes und der Konstituierung des Landtages von Sachsen-Anhalt im Oktober 1990 schreibt der Präsident des Landtages von Sachsen-Anhalt den Kunstwettbewerb „Sachsen-Anhalt – ein Land in Bewegung“ aus. Die Ausschreibung richtet sich an alle in Sachsen-Anhalt lebenden freischaffenden Künstlerinnen und Künstler. info@kunststiftung-sachsen-anhalt.de |
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| Deadline 15. Januar eines jeden Jahres | |||
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Bewerbungsschluss für Auslandsstipendien im Rahmen des Berliner Kulturaustauschs Gefördert werden besonders begabte, vorrangig jüngere Berliner Künstler mit abgeschlossener Ausbildung, die bereits einige Berufserfolge nachweisen können. Vergeben werden Kulturaustausch-Stipendien mit mehrmonatigen Aufenthalten in Moskau sowie verschiedenen europäischen und amerikanischen Städten. Informationen: www.berlin.de/sen/kultur/programme/kulturaustausch/international Senatskanzlei Berlin – Kulturverwaltung, Frau Micha - Kulturautausch/Auslandstipendien, Brunnenstraße 188-190, 10119 Berlin, Tel. 90 228-756, eMail: marlis.micha@senwfk-berlin.de |
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| Deadline 15. Januar eines jeden Jahres | |||
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Einsendeschlussschluss für den Henri-Nannen-Preis Mit diesem Preis für Printjournalisten werden journalistische Bestleistungen des Vorjahres prämiert. Die mit 5.000,- € dotierte Auszeichnung wird in fünf Kategorien vergeben, um den Qualitätsjournalismus im deutschsprachigen Raum zu fördern und zu pflegen. Informationen und Anmeldeformular: www.henri-nannen-preis.de Einsendungen an: Henri Nannen Preis, 20444 Hamburg, Tel. 040/3703-2902, Fax: 040/3703-5844, eMail: henri-nannen-preis@guj.de |
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| Junge Autoren gesucht | |||
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Der Arbeitskreis für gemeinsame Kulturarbeit bayerischer Städte, Veranstalter des
Festivals „Literaturlandschaften Bayerns“, bietet bislang noch unentdeckten literarischen Talenten
Unterstützung bei der Vermittlung von Lesungen an. Die jungen Autoren sollten bereits eine eigene Veröffentlichung vorweisen können, max. 40 Jahre als sein und ihren Wohnsitz in Bayern haben. Für die Vermittlung benötigt der AK eine Biographie mit Angabe aller Veröffentlichungen, einen Kurztext zum buch, welches aktuell für eine Veranstaltung vorgesehen wäre, Coverfoto und Honorarvorstellung. Kontakt: Dr. Christine Fuchs, eMail: info@gemeinsamekulturarbeit.de |
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| Fotografen gesucht | |||
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Die Hamburger Bildagentur FOTEX sucht Fotografen mit knackiger Bildsprache für Produktionen im
Bereich Model Released oder Stills & Symbolik auf freier Basis. Die Agentur bietet dazu neben marktorientierter Themenrecherche, Kreativberatung und einem starken Vertrieb auch ein agentureigenes Studio für Produktionen. Interessenten senden bitte einige Arbeitsbeispiele oder ihren Homepage-Link an die eMail-Adresse imagepool@otex.de. Ansprechpartnerin ist Gabriele Drechsler, Telefon 040/43 21 41 12. FOTEX Medien Agentur GmbH, Glashüttenstrasse 79, 20357 Hamburg, Fon +49-40/43 21 41 13, Fax +49-40/43 21 41 99, www.fotex.de |
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| Für Bildende Küünstler, deren
Vermarkter und Käufer § 26 Urheberrechtsgesetz Folgerecht |
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(1) Wird das Original eines Werkes der bildenden Künste oder
eines Lichtbildwerkes weiterveräußert und ist hieran ein Kunsthändler
oder Versteigerer als Erwerber, Veräußerer oder Vermittler beteiligt, so hat
der Veräußerer dem Urheber einen Anteil des
Veräußerungserlöses zu entrichten. Als
Veräußerungserlös im Sinne des Satzes 1 gilt der Verkaufspreis ohne
Steuern. Ist der Veräußerer eine Privatperson, so haftet der als Erwerber
oder Vermittler beteiligte Kunsthändler oder Versteigerer neben ihm als
Gesamtschuldner; im Verhältnis zueinander ist der Veräußerer allein
verpflichtet. Die Verpflichtung nach Satz 1 entfällt, wenn der
Veräußerungserlös weniger als 400 € beträgt. (2) Die Höhe des Anteils des Veräußerungserlöses beträgt: 1. 4 Prozent für den Teil des Veräußerungserlöses bis zu 50 000 €, 2. 3 Prozent für den Teil des Veräußerungserlöses von 50 000,01 bis 200 000 €, 3. 1 Prozent für den Teil des Veräußerungserlösess von 200 000,01 bis 350 000 €, 4. 0,5 Prozent für den Teil des Veräußerungserlöses von 350 000,01 bis 500 000 €, 5. 0,25 Prozent für den Teil des Veräußerungserlöses über 500 000 €. Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12 500 €. (3) Das Folgerecht ist unveräußerlich. Der Urheber kann auf seinen Anteil im Voraus nicht verzichten. (4) Der Urheber kann von einem Kunsthändler oder Versteigerer Auskunft darüber verlangen, welche Originale von Werken des Urhebers innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Auskunftsersuchen unter Beteiligung des Kunsthändlers oder Versteigerers weiterveräußert wurden. (5) Der Urheber kann, soweit dies zur Durchsetzung seines Anspruchs gegen den Veräußerer erforderlich ist, von dem Kunsthändler oder Versteigerer Auskunft über den Namen und die Anschrift des Veräußerers sowie über die Höhe des Veräußerungserlöses verlangen. Der Kunsthändler oder Versteigerer darf die Auskunft über Namen und Anschrift des Veräußerers verweigern, wenn er dem Urheber den Anteil entrichtet. (6) Die Ansprüche nach den Absätzen 4 und 5 können nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden. (7) Bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit einer Auskunft nach Absatz 4 oder 5, so kann die Verwertungsgesellschaft verlangen, dass nach Wahl des Auskunftspflichtigen ihr oder einem von ihm zu bestimmenden Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer Einsicht in die Geschäftsbücher oder sonstige Urkunden so weit gewährt wird, wie dies zur Feststellung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Auskunft erforderlich ist. Erweist sich die Auskunft als unrichtig oder unvollständig, so hat der Auskunftspflichtige die Kosten der Prüfung zu erstatten. (8) Die vorstehenden Bestimmungen sind auf Werke der Baukunst und der angewandten Kunst nicht anzuwenden. Berechnungsbeispiel für einen Verkaufspreis von 280.000,- € nach dem neuen Recht:
Infos: Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, Weberstr. 61, D - 53113 Bonn, www.bildkunst.de |
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| Gesundheitsreform: Krankenversicherung für Selbstständige | |||
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Für Selbstständige – mit Ausnahme derjenigen, die über die KSK
pflichtversichert sind – gelten für die Krankenversicherung seit 1. April 2007
folgende Regeln: 1. Wenn Sie schon einmal privat versichert waren Dann können Sie sich wieder privat krankenversichern oder bis zum 1. 1. 2009 ohne Krankenversicherung bleiben. Ab dann gilt auch für Sie die Krankenversicherungspflicht. 2. Wenn Sie schon einmal gesetzlich versichert waren Dann müssen Sie sich – und zwar schon seit 1. April 2007 - gesetzlich gegen Krankheit versichern. 3. Wenn Sie noch nie krankenversichert waren Dann müssen Sie eine Versicherung abschließen, ob gesetzlich oder privat entscheidet sich generell anhand des zuletzt ausgeübten Jobs, aber für Freiberufler in der Regel privat (außer Sie gehen in die KSK). Ein Infoblatt zum Thema erhalten Sie unter www.bmg.bund.de. Individuelle Fragen zum Versicherungsschutz: Tel. 01805-996601 zur gesetzlichen Krankenversicherung: Tel. 01805/996602 |
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| Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende | |||
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Der Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende ist eine komplexe Regelung, die
nicht immer auf Anhieb zu verstehen ist. Als besonderen Service bietet deshalb jetzt connexx.av in seinem Internetauftritt Antworten auf die häufigsten Fragen, die in Beratungsgesprächen, über filmfon, bei Veranstaltungen und im eigenen Online-Forum gestellt werden. Die FAQ sind zur besseren Handhabung in drei Bereiche unterteilt: Arbeitszeiten, Gagen und Urlaubszeiten. http://www.connexxav.de/meldung_volltext.php3?id=468a5625005c5&akt=tarifvertraege_filmfernsehproduktion |
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| Steuertipps für Künstler | |||
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Das Bayerische Finanzministerium hat die Broschüre "Steuertipps für Künstler" neu
aufgelegt. Die Beurteilung von ver.di: „Für eine regierungsamtliche Publikation ist die Broschüre überraschend klar und brauchbar.“ Zu bestellen über http://www2.stmf.bayern.de/internet/stmf/service/informationsbroschueren/03242/index.htm |
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| Verzeichnis freier Lektorinnen und Lektoren 2008 | |||
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520 ausführliche Profile von Profis aus den Bereichen Lektorat, Redaktion und
Korrektorat, die Angaben über Arbeitsschwerpunkte, Leistungen und Referenzen
enthalten und über ein umfangreiches Register erschlossen sind. Neben dem gedruckten Verzeichnis mit den Tätigkeitsprofilen, Namen und Adressen, das jeweils im Frühjahr erscheint, gibt es eine Online-Version. Unter www.vfll.de/suche finden Verlage, die eine Lektorin oder einen Lektor suchen, eine Datenbank, die monatlich aktualisiert wird und unter dem Punkt Detailsuche nach vielen Kriterien abgefragt werden kann. Der Eintrag in das Verzeichnis ist kostenlos, jedoch nur für Mitglieder des VFLL möglich. Verband Freier Lektorinnen und Lektoren e.V. (Hrsg.): Verzeichnis Freier Lektorinnen und Lektoren 2008, Frankfurt: VFLL 2008 600 Seiten, für 20 € inkl. Versand (Mitglieder 10 €) Zu bestellen unter geschaeftsstelle@vfll.de oder auf der VFLL-Bestellseite. |
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| Pressemitteilung der VG Wort vom 22. Juni 2007 | |||
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In einer Pressemitteilung vom 21. Juni versucht Bitkom erneut, mit falschen und
längst widerlegten Argumenten Einfluss auf die Novellierung des
Urheberrechtsgesetzes zu nehmen, die sich derzeit in einer entscheidenden Phase
befindet. So behauptet Bitkom, in Zukunft sollten auch Geräte wie z.B. Digitalkameras der Geräteabgabe unterworfen werden, obwohl mit derartigen Geräten nur in seltenen Fällen urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt werden. Bitkom übersieht dabei, dass solche Geräte, z.B. Fotoapparate, jedenfalls dem Wortlaut nach bereits seit 1985 unter die Geräte gezählt werden könnten, die einer Geräteabgabe unterliegen. Die Verwertungsgesellschaften haben hier stets Augenmaß bewiesen und eine entsprechende Forderung nie geltend gemacht. Seit 1985 wird immer wieder behauptet, die Erhebung von Urheberrechtsabgaben in Deutschland würde dazu führen, dass Kunden ihre Geräte zunehmend im Ausland bestellen. Belege für diese Behauptung hat die Industrie nie vorgelegt und konnte dies auch nicht: Kein Kunde wird einen PC oder einen Drucker im Ausland bestellen und die damit verbundenen Probleme bei Reparaturen und Wartung der Geräte in Kauf nehmen. Dem entsprechend sind Urheberrechtsabgaben auch ohne Einfluss auf den Wirtschaftsstandort Deutschland. Bei der Höhe der Vergütung für Multifunktionsgeräte und Drucker ist zunächst zu berücksichtigen, dass die derzeit geltenden Vergütungen im Gesetz selbst festgeschrieben sind (Anlage zu § 54d Abs. 1 UrhG). Im Übrigen darf nicht vergessen werden, dass die Industrie ihr Geschäft hier mit den Verbrauchsmaterialien und nicht den Geräten macht: Entsprechend dem Geschäftsmodell bei Handys werden die Geräte zu Billigstpreisen abgegeben (so kosten Drucker zum Teil nur noch € 15,--); der Kunde aber ärgert sich jedes Mal, wenn er eine neue Tintenpatrone benötigt, da diese dann ein Mehrfaches des Gerätepreises kostet. Durch rechtliche Schritte gegen Nachahmerprodukte sowie Druck auf Kunden (fremde Verbrauchsmaterialien sind schuld, wenn ein Gerät nicht funktioniert) erreichen die Hersteller einen Marktanteil ihrer eigenen Verbrauchsmaterialien von rund 70 - 80% (FAZ vom 17.02.2006). Das neue Gesetz wird Verwertungsgesellschaften und Industrie zwingen, hier Kompromisse zu finden. Wie Prof. Dr. Ferdinand Melichar, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG WORT auch im Namen der VG BILD-KUNST und der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) betont, scheinen die im Bundestag vertretenen Fraktionen einen Kompromiss gefunden zu haben, mit dem beide Seiten leben können. Die aktuelle Pressemitteilung sowie alle bisherigen Newsletter und Pressemitteilungen finden Sie auf den Internetseiten der VG WORT unter den Adressen www.vgwort.de/newsletter.php und www.vgwort.de/pressemitteilung.php. |
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| Interessante Meldung aus
dem mediafon-Newsletter newsletter@mediafon.net (mit freundlicher Genehmigung): |
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Unfallversicherung für Kameraleute Zwei bisher eigenständige Berufsgenossenschaften haben sich zur "Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik" zusammengeschlossen. In ihr können Selbstständige freiwillig Mitglied werden, wenn sie Kameraleute oder an der "Herstellung und Vorführung von Lichtbildstreifen" sowie mit der Installation, Reparatur und Wartung von EDV-Equipment beteiligt sind. Details:www.mediafon.net/ratgeber_haupttext.php3?id=40e04e3ec1933 |
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| Interessante Meldungen aus
dem mediafon-Newsletter (Dezember 2007) newsletter@mediafon.net (mit freundlicher Genehmigung): |
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Doppeltes Honorar bei fehlender Autorennennung Unterlässt es ein Verlag, den Verfasser eines Sachbuches auf dem Werk als Autor zu benennen, so hat dieser Anspruch auf eine Verdoppelung des vereinbarten Pauschalhonorars. Das entschied das Landgericht Köln am 29. 11.07. Ein Schadenersatz in dieser Höhe sei gerechtfertigt, um auf die andere Vertragsseite Druck auszuüben, sich vertragsgerecht zu verhalten, urteilte das Gericht. Details: www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=476d4232723a0&akt=news_recht |
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| Interessante Meldungen aus dem
mediafon-Newsletter (Oktober 2007) newsletter@mediafon.net (mit freundlicher Genehmigung): |
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mediafon und ver.di suchen konkrete Fälle, bei denen Auftraggeber objektiv
falsche Rechnungen verlangen Nicht nur die über die Künstlersozialkasse Versicherten, sondern auch die Verwerter ihrer Leistungen erhalten zurzeit Fragebögen zugeschickt. Mit denen soll geklärt werden, ob die Künstlersozialabgabe - rückwirkend für die letzen fünf Jahre - zu zahlen ist. Dadurch aufgeschreckt, versuchen immer mehr Auftraggeber, sich durch umformulierte Rechnungen der Künstlersozialabgabe zu entziehen. Geht es bei dem Korrekturwunsch um die Richtigstellung einer falschen Bezeichnung in einer Rechnung, ist das Ansinnen zwar zum Nachteil der Auftragnehmer, aber rechtlich kaum zu beanstanden. Dient die neue Bezeichnung jedoch dem Sozialversicherungsbetrug, kann das für beide Seiten gravierende Folgen haben. - Für Selbstständige, die das mitmachen, können vor allem die Voraussetzungen für die Krankenversicherung über die KSK entfallen, happig kann es auch strafrechtlich werden. Um eine konkrete Bestandsaufnahme zu machen und schwarzen Schafen unter den Auftraggebern zu helfen, auf den Pfad der Tugend zurückzukehren, brauchen wir Eure Hilfe: Meldet uns daher bitte unter ksk@mediafon.net Auftraggeber, die klar schummeln wollen. Wir werden - zum Schutz der Selbstständigen - natürlich nur Auftraggeber angehen, die alle oder mehrere für sie arbeitende Selbstständige aufgefordert haben, falsche Rechnungen zu schreiben und dabei natürlich keine Namen nennen. Details und Beispiele in unserer ungekürzten Meldung zum Thema: www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=4718c4da4618f&akt=news_versicherungen ALG-Anspruch nach vier Monaten schaffen "Insbesondere Künstler, Kulturschaffende und Projektarbeitende, in deren Berufsfeldern kurzfristige, unterbrochene und befristete Projektbeschäftigungen die Regel sind", sollen nach dem Willen der Grünen-Fraktion im Bundestag in Sachen Arbeitslosenversicherung fairer behandelt werden. Diese Personengruppen zahlen heute oft in die Arbeitslosenversicherung ein, bekommen aber keine Leistungen, weil sie wegen der unstetigen Beschäftigung die für eine Leistung erforderliche Versicherungszeit nicht zusammen bekommen können. Damit wollen die Grünen erreichen, dass "gebrochene Erwerbsverläufe und das Neben- und Nacheinander unterschiedlicher Beschäftigungsformen" in der Arbeitslosenversicherung ausreichend berücksichtigt werden. - Diese sinnvolle Forderung zu den notwendigen ALG-Reformen ist in der medialen Konzentration auf den "Beck-Münte-Streit" zur Verlängerung des ALG-Anspruchs für Ältere leider fast untergegangen. Details: www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=46fa174157c49&akt=news_versicherungen |
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| Interessante Meldungen aus dem mediafon-Newsletter
(Februar 2007) newsletter@mediafon.net (mit freundlicher Genehmigung): |
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Altersvorsorge pfändungssicher Der Bundesrat hat am 16. Februar dem vom Bundestag am 14. Dezember 2006 beschlossenen Gesetz zur Insolvenzsicherung der Altersvorsorge von Selbstständigen zugestimmt. Bestimmte Rücklagen werden damit - nach Auskunft von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries voraussichtlich schon ab Anfang März - vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt. Das Gesetz sichert im Insolvenzfall insbesondere Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen teilweise vor der Vollstreckung. Die individuelle Höhe des gesicherten Betrages ist abhängig vom Alter der oder des Pleite Gegangenen. Die vollständige mediafon-Meldung finden Sie hier: www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=45802bcc87b74&akt=news_recht |
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| Interessante Meldungen aus dem mediafon-Newsletter
(Oktober 2006) newsletter@mediafon.net (mit freundlicher Genehmigung): |
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Beratung für Filmschaffende bei "filmfon": Seit Mitte Oktober gibt es mit "filmfon" einen neuen ver.di-Beratungsservice. Das mit mediafon-Hilfe und -Logistik aufgebaute Beratungsnetz für Beschäftigte der Film- und Fernsehbranche ist von Montag bis Freitag, 10 bis 13 Uhr telefonisch unter 0180 5 345636 und per Mail erreichbar. Der neue ver.di-Service ist insbesondere für diejenigen da, die sozialrechtlich als Arbeitnehmer gelten – auch wenn sie sich "frei" fühlen und nennen. Mit diesem ergänzenden Beratungsangebot wird das Angebot der ver.di in diesem Bereich, das bislang schon von mediafon und connexx-av bereit gestellt wird, verstärkt und konzentriert. Wie mediafon berät auch filmfon ver.di-Mitglieder und Menschen, die nach der Beratung eintreten, kostenlos. Die vollständige mediafon-Meldung http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?&id=4533af80f1ecd&akt=news_allgemein Film-Newsletter: Der von ver.di und connexx.av ins Leben gerufene Bundesfilmverband (BFV) hat die erste Nummer seines BFV-Newsletters herausgebracht. Er ist abzurufen und zu abonnieren auf http://www.connexx-av.de/meldung_volltext.php3?id=451d041470068&akt=newsletter_bfv |
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| Interessante Meldungen aus dem mediafon-Newsletter
(Juli 2006) newsletter@mediafon.net (mit freundlicher Genehmigung): |
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GEMA erlaubt eigene Musik auf eigener Website Wer auf seiner eigenen, nicht kommerziellen Website eigene Musik per Streaming zum Anhören anbieten will, kann dies künftig gebührenfrei tun – auch wenn die entsprechenden Titel bei der GEMA gemeldet sind. Diese neue, bis Ende 2007 befristete Regelung stellte die GEMA auf ihrer Mitgliederversammlung am 28. Juni in Berlin vor. Bedingung ist, dass mit der Website keine Einnahmen erzielt werden (auch nicht durch Werbung oder Sponsoring) und die Nutzung vorher bei der GEMA angemeldet wird. Bisher wurden für solche Eigenpräsentationen mindestens 25 € fällig: http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?&id=44a51535c9f57&akt=news_recht Arbeitslosenversicherung: Abschaffung verfassungswidrig? In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Soziale Sicherheit" kommt Bundessozialrichter Ulrich Wenner zu der Auffassung, der nachträgliche Ausschluss von langjährig Selbstständigen von der freiwilligen Arbeitslosenversicherung sei "nicht verfassungskonform". |
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| Interessante Meldungen aus dem mediafon-Newsletter
(Juni 2006) newsletter@mediafon.net (mit freundlicher Genehmigung): |
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Faire Bedingungen in Design-Wettbewerben will der Verein FIDIUS schaffen, der gerade in Dortmund gegründet wird. Verhindert werden soll vor allem die um sich greifende Unsitte, dass Auftraggeber Wettbewerbe ausschreiben und sich anschließend an den präsentierten Ideen bedienen, ohne aber entsprechende Honorare zu zahlen. Designer aller Fachrichtungen sind aufgerufen, dem Verein Beispiele besonders fairer und besonders unfairer Ausschreibungen zukommen zu lassen. Info unter sabine.zentek@t-online.de. Gagenrechner für Film und Fernsehen Der Gagenrechner zum Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende von connexx.av ist in einer neuen und verbesserten Version erschienen. Er kostet 12,90 €; für ver.di- Mitglieder ist er umsonst. Mehr zum Rechner und zur Bestellung: http://www.connexx-av.de/meldung_volltext.php3?si=1&id= 44747242a3b2d&akt=brancheninfos_filmfernsehproduktion&view=&lang=1 |
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