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  AKTUELLES

  Deadline Montag, 1. März 2010    
  Bewerbungsschluss für
Vergabe von 6 Litereratur-Stipendien
an in Bayern lebende Schriftsteller und Autoren
aus den Bereichen Prosa, Lyrik, Drama/Hörspiel sowie Kinder- und Jugendliteratur
Ein literarisches Werk muss bereits veröffentlicht sein oder die Option zur Veröffentlichung eines Werkes muss bestehen.
Preisgeld: 6.000 €
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Ref. B 1 Salvatorstr. 2 80333 München
Bewerbungsunterlagen: www.stmwfk.bayern.de/kunst/literatur_foerderung.aspx
Auskunft: MRin Eva Hammig, Tel. 089 2186 2341, MRin Patricia von Garnier,Tel. 089 2186 2331, hammig.garnier@stmwfk.bayern.de, StDin Dr. Elisabeth Donoughue - Tel. 089 2186 2465, a href="mailto:elisabeth.donoughue@stmwfk.bayern.de" class="text">elisabeth.donoughue@stmwfk.bayern.de
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  Deadline Donnerstag, 4. März 2010    
  Bewerbungsschluss für
K&öuml;lner Medienpreis 2010
Reportagen, Features, Berichte, Serien über die Stadt Köln werden ausgezeichnet in den
Kategorien: Print, Hörfunk, TV, Pressefotografie, Online-Journalismus
Preisgeld: 25.000 €
Infos und Unterlagen: Tel. + Fax: 0221 4730900, info@koelner-medienpreis.de
www.koelner-medienpreis.de
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  Deadline Mittwoch, 10. März 2010    
  Bewerbungsschluss für
Förderschwerpunkt 2010 der Hamburgischen Kulturstiftung
Unter dem Motto »Zu Gast bei...« fördert die Hamburgische Kulturstiftung im Jahr 2010 insbesondere den kulturellen Austausch zwischen Hamburg und anderen Städten im In- und Ausland.
Im Rahmen dieses Förderschwerpunkts vergibt die Stiftung Zuschüüsse zu Gastspielen, Ausstellungsvorhaben, Konzerten und Lesungen von jungen Hamburger Künstlern in anderen Städten und vice versa von auswärtigen Künstlern in Hamburg.
Auch gemeinschaftliche Projekte von Hamburger Künstlern und auswärtigen Künstlern werden besonders berücksichtigt. Die Förderung ist in allen Fällen an eine Präsentation der künstlerischen Arbeit gebunden, reine Arbeits-, Reise- oder Atelierstipendien werden nicht vergeben.
Ziel des Förderschwerpunkts ist es, die Vernetzung der Künstler untereinander zu befördern, neue Impulse in die Stadt zu bringen und natürlich auch Hamburger Künstler in die Welt zu schicken.
Gerade für junge Künstler sind Einladungen zu Gastspielen, Ausstellungen, Festivals etc. ein entscheidendes Profilierungsmerkmal. Im Rahmen des Schwerpunkts 2010 unterstützt die Hamburgische Kulturstiftung daher junge Künstler darin, ihre Arbeiten auch außerhalb ihres Lebensstandortes zu präsentieren. Berücksichtigt werden Projekte aller Sparten, das heißt Bildende Kunst, Film, Musik, Literatur, Tanz, Theater sowie Kinder- und Jugendkultur.
Förderanträge können sowohl von Künstlern als auch von Kulturinstitutionen gestellt werden. Es sind die üblichen Antragsfristen und Antragsmodalitäten zu beachten.
Die Förderkriterien und Informationen zur Antragstellung finden sich auf der Internetseite
www.kulturstiftung-hh.de unter dem Stichwort »Projektförderung«.
Neben Projekten im Rahmen des Förderschwerpunkts, die über Hamburgs Tore hinausgehen, fördert die Hamburgische Kulturstiftung im Jahr 2010 gemäß ihrer allgemeinen Förderkriterien auch Projekte junger Hamburger Künstler, die in Hamburg realisiert und präsentiert werden.
Bei Rückfragen: Johanna Hülbusch, Tel.: 040/339099, Email: huelbusch@kulturstiftung-hh.de
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  Deadline Mittwoch, 10. März 2010    
  Bewerbungsschluss
Wir, der nachtspeicher23, gemeinnütziger Verein und Off-Galerie in Hamburg St. Georg, planen füür Sommer 2010
„Quadratkubikmeter. Eine Gruppenausstellung zum Thema Raum und Verortung“
Welche individuellen Zuschreibungen und Ausdrucksformen finden Künstlerinnen und Künstler zum bedeutungsoffenen, mehrdimensionalen Thema Raum?
Wie kann man die üblichen Raumbegriffe und Raumwahrnehmungen überwinden, um unsere inneren und äußeren Räume neu zu gestalten?
Wie viel Raum braucht man zur Übermittlung von kleinen und großen Gedanken - oder erheben sich die Botschaften gar über die Grenzen der Räumlichkeiten hinweg?
Unsere Ausschreibung für eine Gruppenausstellung im nachtspeicher23 zielt darauf, sich künstlerisch mit diesen Fragestellungen, den Raumgedanken, Räumlichkeiten und dem Verorten auseinanderzusetzen.
Wir freuen uns auf experimentelle Arbeiten, die verschiedene Facetten des Themas beleuchten: Arbeiten aus allen Bereichen (Malerei, Skulptur, Fotografie, Zeichnung, Installation, Aktion, Performance, Film, ...) sind möglich.
Interessierte Künstlerinnen und Künstler können ihre Arbeiten dazu bei uns bis 10. März 2010 einreichen.
Nähere Informationen: www.nachtspeicher23.de/quadratkubikmeter.html
nachtspeicher23 e.V., Lindenstr. 23, 20099 Hamburg, info@nachtspeicher23.de
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  Deadline Mittwoch, 10. März 2010    
  Bewerbungsschluss
Gesucht wird die Künstlerische Leitung beim Internationalen KurzFilmFestival Hamburg
Anforderungen: Möglichst Erfahrung in der Konzeption, Organisation und Durchführung von kulturellen Großveranstaltungen, Erfahrung in der Programmgestaltung und –kuratierung, Vorkenntnisse und Kontakte in der (Kurz-)Film- und Medienlandschaft, Stressresistenz bei der Leitung eines unkonventionellen Teams, Bereitschaft zu kooperativen und konsensualen Entscheidungen, hohe Kommunikations- und Organisationskompetenz, gute Englischkenntnisse. Die Vergütung entspricht TV-L Entgeltgruppe 5.
Eintrittstermin: 1.7.2010
Bewerbung schriftlich oder per E-Mail bis zum 1. März 2010 an die Geschäftsführung der KurzFilmAgentur, Friedensallee 7, 22765 Hamburg, E-Mail: alexandra.gramatke@shortfilm.com
Genaue Stellenausschreibung und Kontakt: agentur.shortfilm.com/index.php?id=839&no_cache=1&tx_ttnews[pS]=1265725711&tx_ttnews[tt_news]=933&tx_ttnews[backPid]=838&cHash=18abbf96c3
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  Deadline Montag, 15. März 2010    
  Bewerbungsschluss für
Ostriale '010
Die Ostrale´010 wird vom 27. August bis 19. September 2010 im Dresdner Ostragehege stattfinden. Bereits jetzt wirft sie ihre ersten Schatten voraus: Seit 1. Januar ist unsere neue Webseite online, und gleichzeitig hat die Bewerbungsfrist für die Künstler begonnen.
Ob Bildende oder Darstellende Kunst, ob Performance, Malerei, Videoarbeit... die OSTRALE steht allen Ausprägungen des zeitgenössischen Kunstgeschehens offen. Noch bis zum 15. März ist es möglich, sich für eine Teilnahme zu bewerben. Die Einreichung der Bewerbung ist über unsere Webseite unter www.ostrale-zentrum.de möglich. Das Ostrale.camp bietet die Möglichkeit, im Vorfeld der Ausstellung einen Monat lang direkt auf dem Gelände der OSTRALE zu leben und zu arbeiten. Eine ideale Möglichkeit für Kontakte und gegenseitige Inspiration mit internationalen Künstlern.
Ostrale Zentrum für zeitgenössische Kunst Dresden, Messering 8, D-01067 Dresden, post@ostrale-zentrum.de, Tel. +49 (0) 351 6533763
www.ostrale-zentrum.de
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  Deadline Montag, 15. März 2010    
  Bewerbungsschluss für
Kunstmesse Ingolstadt '10
Im Ingolstädter Klenzepark erhalten bis zu 75 Künstler und sechs Museen aus dem bayerischen Donauraum die Gelegenheit, im Rahmen der Kunstmesse sich und ihre Arbeit vorzustellen.
Noch bis zum 15. März können sich die Künstler bewerben. Eine Fachjury wird über die Teilnehmer entscheiden.
Ein interessantes Rahmenprogramm – auch für Kinder – soll Besucher anziehen.
Infos: www.kunstmesse-ingolstadt.de
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  Deadline Freitag, 26. März 2010    
  Bewerbungsschluss für
Künstlerstipendium
Das Goethe-Institut Bangalore schreibt zum zweiten Mal ein Künstlerstipendium in Kooperation mit dem Atelierhaus 1.Shantiroad aus. 1.Shantiroad ist ein in Bangalore sehr angesehenes Atelierhaus, das für europäische Maßstäbe einfache, aber angenehme Arbeits- und Unterkunftsmöglichkeiten bietet. Die Dauer des Stipendiums kann 1 oder 2 Monate betragen.
Geboten wird ein Arbeitsstipendium von 1100 € pro Monat, der internationale Flug von Deutschland nach Bangalore, und die Unterkunft für max. 2 Monate in 1.Shantiroad. Eine Auslandskrankenversicherung sowie das Visum sind selbst zu tragen. Bewerben können sich alle in Deutschland lebenden KünstlerInnen, die zur Realisierung eines künstlerischen Projekts den Aufenthalt in einer aufstrebenden Weltmetropole wie Bangalore suchen. Wichtig ist, dass deutlich wird, warum Sie Ihr künstlerisches Projekt in einer Stadt wie Bangalore angehen möchten. Dabei wird nicht erwartet, dass in der Kürze der Zeit das Projekt abgeschlossen wird, aber in jedem Fall steht am Ende des Aufenthalts das für 1.Shantiroad obligatorische „open studio“, bei dem erste Einblicke in die während der Residenz erzielten Arbeitsergebnisse gegeben werden. Vorausgesetzt wird die Bereitschaft, sich neben der Verfolgung des eigenen künstlerischen Projekts mit der lokalen Kunstszene auseinander zu setzen. Dazu bietet 1.Shantiroad beste Voraussetzungen, da es eng mit den Kunstszenen in Bangalore vernetzt ist.
Das Stipendium richtet sich an Künstler aller Disziplinen.
Details: www.goethe.de/ins/in/bag/de4713294.htm
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  Deadline Donnerstag, 15. April 2010    
  Bewerbungsschluss
Fünfte Ausschreibung des internationalen Stipendienprogramms
Tanzrecherche NRW #5
Bereits zum fünften Mal schreibt das NRW KULTURsekretariat im Rahmen von „Tanzrecherche NRW“ ein mehrmonatiges Stipendium für eine themenbezogene aber produktionsunabhängige Recherche in NRW aus. Gastgebende Stadt für die aktuelle, fünfte Ausschreibung ist Bonn mit dem Kulturzentrum Brotfabrik. Die Bewerbungsfrist endet am 15. April 2010, der Zeitraum des Aufenthalts liegt zwischen September und November 2010. Auch mit dieser fünften Ausschreibung erhalten KünstlerInnen im Bereich Tanz, Performance und Choreografie aus dem nationalen und internationalen Raum wieder die Möglichkeit, längere Zeit in NRW zu arbeiten und zu recherchieren. Bewerben können sich Einzelpersonen oder zwei gemeinsam arbeitende Personen mit guten Deutsch- oder Englischkenntnissen.
Geboten werden eine mietfreie Unterkunft und eine persönliche Betreuung sowohl lokal als auch landesweit durch das Kultursekretariat. Darüber hinaus werden nach Art und Umfang der Recherche maximal bis zu 7.500 € zur Verfügung gestellt. Der Recherche-Aufenthalt ist verbunden mit einer öffentlichen Präsentation vor Ort. Das Kultursekretariat unterstützt als Ansprechpartner die StipendiatInnen durch sein landesweites Netzwerk und vermittelt dabei Kontakte zu Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden im Land. Darüber hinaus beabsichtigt das Kultursekretariat, solche in NRW gastierende Aufführungen von Produktionen zu fördern, die eventuell aus den Recherchen hervorgehen.
Bewerbungsunterlagen: vollständig ausgefülltes Antragsformular mit den Angaben zum Recherchevorhaben (zum Download unter www.nrw-kultur.de). Wichtig: Es werden nur Bewerbungen mit dem hierfür vorgesehenen Antragsformular angenommen.
Zusammengestellte DVD mit bis zu 3 Arbeitsproben (maximal 1 Datenträger mit einer Gesamtlänge bis zu 15 Minuten) und aussagekräftige Vita mit Bild - Referenzen (z.B. Presseausschnitte). NRW KULTURsekretariat, Friedrich-Engels-Allee 85, D-42285 Wuppertal, mouw@nrw-kultur.de, Telefon: +49 (0)202 / 698 27 210
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  Deadline 15. Januar eines jeden Jahres    
  Bewerbungsschluss für
Auslandsstipendien im Rahmen des Berliner Kulturaustauschs
Gefördert werden besonders begabte, vorrangig jüngere Berliner Künstler mit abgeschlossener Ausbildung, die bereits einige Berufserfolge nachweisen können.
Vergeben werden Kulturaustausch-Stipendien mit mehrmonatigen Aufenthalten in Moskau sowie verschiedenen europäischen und amerikanischen Städten.
Informationen: www.berlin.de/sen/kultur/programme/kulturaustausch/international
Senatskanzlei Berlin – Kulturverwaltung, Frau Micha - Kulturautausch/Auslandstipendien,
Brunnenstraße 188-190, 10119 Berlin, Tel. 90 228-756, eMail: marlis.micha@senwfk-berlin.de
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  Deadline 15. Januar eines jeden Jahres    
  Einsendeschlussschluss für den
Henri-Nannen-Preis
Mit diesem Preis für Printjournalisten werden journalistische Bestleistungen des Vorjahres prämiert.
Die mit 5.000,- € dotierte Auszeichnung wird in fünf Kategorien vergeben, um den Qualitätsjournalismus im deutschsprachigen Raum zu fördern und zu pflegen.
Informationen und Anmeldeformular: www.henri-nannen-preis.de
Einsendungen an: Henri Nannen Preis, 20444 Hamburg, Tel. 040/3703-2902, Fax: 040/3703-5844,
eMail: henri-nannen-preis@guj.de
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  Junge Autoren gesucht    
  Der Arbeitskreis für gemeinsame Kulturarbeit bayerischer Städte, Veranstalter des Festivals „Literaturlandschaften Bayerns“, bietet bislang noch unentdeckten literarischen Talenten Unterstützung bei der Vermittlung von Lesungen an.

Die jungen Autoren sollten bereits eine eigene Veröffentlichung vorweisen können, max. 40 Jahre als sein und ihren Wohnsitz in Bayern haben. Für die Vermittlung benötigt der AK eine Biographie mit Angabe aller Veröffentlichungen, einen Kurztext zum buch, welches aktuell für eine Veranstaltung vorgesehen wäre, Coverfoto und Honorarvorstellung.
Kontakt: Dr. Christine Fuchs, eMail: info@gemeinsamekulturarbeit.de
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  Fotografen gesucht    
  Die Hamburger Bildagentur FOTEX sucht Fotografen mit knackiger Bildsprache für Produktionen im Bereich Model Released oder Stills & Symbolik auf freier Basis.
Die Agentur bietet dazu neben marktorientierter Themenrecherche, Kreativberatung und einem starken Vertrieb auch ein agentureigenes Studio für Produktionen.
Interessenten senden bitte einige Arbeitsbeispiele oder ihren Homepage-Link an die eMail-Adresse imagepool@otex.de.
Ansprechpartnerin ist Gabriele Drechsler, Telefon 040/43 21 41 12.
FOTEX Medien Agentur GmbH, Glashüttenstrasse 79, 20357 Hamburg,
Fon +49-40/43 21 41 13, Fax +49-40/43 21 41 99, www.fotex.de
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  Für Bildende Küünstler, deren Vermarkter und Käufer
§ 26 Urheberrechtsgesetz Folgerecht
   
  (1) Wird das Original eines Werkes der bildenden Künste oder eines Lichtbildwerkes weiterveräußert und ist hieran ein Kunsthändler oder Versteigerer als Erwerber, Veräußerer oder Vermittler beteiligt, so hat der Veräußerer dem Urheber einen Anteil des Veräußerungserlöses zu entrichten. Als Veräußerungserlös im Sinne des Satzes 1 gilt der Verkaufspreis ohne Steuern. Ist der Veräußerer eine Privatperson, so haftet der als Erwerber oder Vermittler beteiligte Kunsthändler oder Versteigerer neben ihm als Gesamtschuldner; im Verhältnis zueinander ist der Veräußerer allein verpflichtet. Die Verpflichtung nach Satz 1 entfällt, wenn der Veräußerungserlös weniger als 400 € beträgt.
(2) Die Höhe des Anteils des Veräußerungserlöses beträgt:
1. 4 Prozent für den Teil des Veräußerungserlöses bis zu 50 000 €,
2. 3 Prozent für den Teil des Veräußerungserlöses von 50 000,01 bis 200 000 €,
3. 1 Prozent für den Teil des Veräußerungserlösess von 200 000,01 bis 350 000 €,
4. 0,5 Prozent für den Teil des Veräußerungserlöses von 350 000,01 bis 500 000 €,
5. 0,25 Prozent für den Teil des Veräußerungserlöses über 500 000 €.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12 500 €.
(3) Das Folgerecht ist unveräußerlich. Der Urheber kann auf seinen Anteil im Voraus nicht verzichten.
(4) Der Urheber kann von einem Kunsthändler oder Versteigerer Auskunft darüber verlangen, welche Originale von Werken des Urhebers innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Auskunftsersuchen unter Beteiligung des Kunsthändlers oder Versteigerers weiterveräußert wurden.
(5) Der Urheber kann, soweit dies zur Durchsetzung seines Anspruchs gegen den Veräußerer erforderlich ist, von dem Kunsthändler oder Versteigerer Auskunft über den Namen und die Anschrift des Veräußerers sowie über die Höhe des Veräußerungserlöses verlangen. Der Kunsthändler oder Versteigerer darf die Auskunft über Namen und Anschrift des Veräußerers verweigern, wenn er dem Urheber den Anteil entrichtet.
(6) Die Ansprüche nach den Absätzen 4 und 5 können nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.
(7) Bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit einer Auskunft nach Absatz 4 oder 5, so kann die Verwertungsgesellschaft verlangen, dass nach Wahl des Auskunftspflichtigen ihr oder einem von ihm zu bestimmenden Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer Einsicht in die Geschäftsbücher oder sonstige Urkunden so weit gewährt wird, wie dies zur Feststellung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Auskunft erforderlich ist. Erweist sich die Auskunft als unrichtig oder unvollständig, so hat der Auskunftspflichtige die Kosten der Prüfung zu erstatten.
(8) Die vorstehenden Bestimmungen sind auf Werke der Baukunst und der angewandten Kunst nicht anzuwenden.
Berechnungsbeispiel für einen Verkaufspreis von 280.000,- € nach dem neuen Recht:
Teil des Erlöses Satz Folgerecht
50.000 € - 200.000 € 150.000 € 3 % 4.500,00 €
200.000 € - 280.000 € 80.000 € 1 % 800,00 €
  ------------   -------------
Gesamter Verkaufspreis 280.000 €   7.300,00 €
Beim Verkauf eines Werkes nach dem 16.11.2006 für 280.000 € fallen somit 7.300 € (d.h. rd. 2,6 %) Folgerechte an.
Infos: Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, Weberstr. 61, D - 53113 Bonn, www.bildkunst.de
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  Gesundheitsreform: Krankenversicherung für Selbstständige    
  Für Selbstständige – mit Ausnahme derjenigen, die über die KSK pflichtversichert sind – gelten für die Krankenversicherung seit 1. April 2007 folgende Regeln:
1. Wenn Sie schon einmal privat versichert waren
Dann können Sie sich wieder privat krankenversichern oder bis zum 1. 1. 2009 ohne Krankenversicherung bleiben. Ab dann gilt auch für Sie die Krankenversicherungspflicht.
2. Wenn Sie schon einmal gesetzlich versichert waren
Dann müssen Sie sich – und zwar schon seit 1. April 2007 - gesetzlich gegen Krankheit versichern.
3. Wenn Sie noch nie krankenversichert waren
Dann müssen Sie eine Versicherung abschließen, ob gesetzlich oder privat entscheidet sich generell anhand des zuletzt ausgeübten Jobs, aber für Freiberufler in der Regel privat (außer Sie gehen in die KSK).
Ein Infoblatt zum Thema erhalten Sie unter www.bmg.bund.de.
Individuelle Fragen
   zum Versicherungsschutz: Tel. 01805-996601
   zur gesetzlichen Krankenversicherung: Tel. 01805/996602
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  Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende    
  Der Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende ist eine komplexe Regelung, die nicht immer auf Anhieb zu verstehen ist.
Als besonderen Service bietet deshalb jetzt connexx.av in seinem Internetauftritt Antworten auf die häufigsten Fragen, die in Beratungsgesprächen, über filmfon, bei Veranstaltungen und im eigenen Online-Forum gestellt werden.
Die FAQ sind zur besseren Handhabung in drei Bereiche unterteilt: Arbeitszeiten, Gagen und Urlaubszeiten.
http://www.connexxav.de/meldung_volltext.php3?id=468a5625005c5&akt=tarifvertraege_filmfernsehproduktion
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  Steuertipps für Künstler    
  Das Bayerische Finanzministerium hat die Broschüre "Steuertipps für Künstler" neu aufgelegt.
Die Beurteilung von ver.di: „Für eine regierungsamtliche Publikation ist die Broschüre überraschend klar und brauchbar.“
Zu bestellen über http://www2.stmf.bayern.de/internet/stmf/service/informationsbroschueren/03242/index.htm
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  Verzeichnis freier Lektorinnen und Lektoren 2008    
  520 ausführliche Profile von Profis aus den Bereichen Lektorat, Redaktion und Korrektorat, die Angaben über Arbeitsschwerpunkte, Leistungen und Referenzen enthalten und über ein umfangreiches Register erschlossen sind.
Neben dem gedruckten Verzeichnis mit den Tätigkeitsprofilen, Namen und Adressen, das jeweils im Frühjahr erscheint, gibt es eine Online-Version. Unter www.vfll.de/suche finden Verlage, die eine Lektorin oder einen Lektor suchen, eine Datenbank, die monatlich aktualisiert wird und unter dem Punkt Detailsuche nach vielen Kriterien abgefragt werden kann. Der Eintrag in das Verzeichnis ist kostenlos, jedoch nur für Mitglieder des VFLL möglich.
Verband Freier Lektorinnen und Lektoren e.V. (Hrsg.):
Verzeichnis Freier Lektorinnen und Lektoren 2008, Frankfurt: VFLL 2008
600 Seiten, für 20 € inkl. Versand (Mitglieder 10 €)
Zu bestellen unter geschaeftsstelle@vfll.de oder auf der VFLL-Bestellseite.
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  Pressemitteilung der VG Wort vom 22. Juni 2007    
  In einer Pressemitteilung vom 21. Juni versucht Bitkom erneut, mit falschen und längst widerlegten Argumenten Einfluss auf die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes zu nehmen, die sich derzeit in einer entscheidenden Phase befindet.
So behauptet Bitkom, in Zukunft sollten auch Geräte wie z.B. Digitalkameras der Geräteabgabe unterworfen werden, obwohl mit derartigen Geräten nur in seltenen Fällen urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt werden.
Bitkom übersieht dabei, dass solche Geräte, z.B. Fotoapparate, jedenfalls dem Wortlaut nach bereits seit 1985 unter die Geräte gezählt werden könnten, die einer Geräteabgabe unterliegen. Die Verwertungsgesellschaften haben hier stets Augenmaß bewiesen und eine entsprechende Forderung nie geltend gemacht.
Seit 1985 wird immer wieder behauptet, die Erhebung von Urheberrechtsabgaben in Deutschland würde dazu führen, dass Kunden ihre Geräte zunehmend im Ausland bestellen. Belege für diese Behauptung hat die Industrie nie vorgelegt und konnte dies auch nicht: Kein Kunde wird einen PC oder einen Drucker im Ausland bestellen und die damit verbundenen Probleme bei Reparaturen und Wartung der Geräte in Kauf nehmen. Dem entsprechend sind Urheberrechtsabgaben auch ohne Einfluss auf den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Bei der Höhe der Vergütung für Multifunktionsgeräte und Drucker ist zunächst zu berücksichtigen, dass die derzeit geltenden Vergütungen im Gesetz selbst festgeschrieben sind (Anlage zu § 54d Abs. 1 UrhG).
Im Übrigen darf nicht vergessen werden, dass die Industrie ihr Geschäft hier mit den Verbrauchsmaterialien und nicht den Geräten macht: Entsprechend dem Geschäftsmodell bei Handys werden die Geräte zu Billigstpreisen abgegeben (so kosten Drucker zum Teil nur noch € 15,--); der Kunde aber ärgert sich jedes Mal, wenn er eine neue Tintenpatrone benötigt, da diese dann ein Mehrfaches des Gerätepreises kostet. Durch rechtliche Schritte gegen Nachahmerprodukte sowie Druck auf Kunden (fremde Verbrauchsmaterialien sind schuld, wenn ein Gerät nicht funktioniert) erreichen die Hersteller einen Marktanteil ihrer eigenen Verbrauchsmaterialien von rund 70 - 80% (FAZ vom 17.02.2006). Das neue Gesetz wird Verwertungsgesellschaften und Industrie zwingen, hier Kompromisse zu finden. Wie Prof. Dr. Ferdinand Melichar, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG WORT auch im Namen der VG BILD-KUNST und der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) betont, scheinen die im Bundestag vertretenen Fraktionen einen Kompromiss gefunden zu haben, mit dem beide Seiten leben können.

Die aktuelle Pressemitteilung sowie alle bisherigen Newsletter und Pressemitteilungen finden Sie auf den Internetseiten der VG WORT unter den Adressen www.vgwort.de/newsletter.php und www.vgwort.de/pressemitteilung.php.
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  Interessante Meldung aus dem mediafon-Newsletter
newsletter@mediafon.net (mit freundlicher Genehmigung):

  Unfallversicherung für Kameraleute
Zwei bisher eigenständige Berufsgenossenschaften haben sich zur "Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik" zusammengeschlossen. In ihr können Selbstständige freiwillig Mitglied werden, wenn sie Kameraleute oder an der "Herstellung und Vorführung von Lichtbildstreifen" sowie mit der Installation, Reparatur und Wartung von EDV-Equipment beteiligt sind.
Details:www.mediafon.net/ratgeber_haupttext.php3?id=40e04e3ec1933
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  Interessante Meldungen aus dem mediafon-Newsletter (Dezember 2007)
newsletter@mediafon.net (mit freundlicher Genehmigung):

  Doppeltes Honorar bei fehlender Autorennennung
Unterlässt es ein Verlag, den Verfasser eines Sachbuches auf dem Werk als Autor zu benennen, so hat dieser Anspruch auf eine Verdoppelung des vereinbarten Pauschalhonorars. Das entschied das Landgericht Köln am 29. 11.07. Ein Schadenersatz in dieser Höhe sei gerechtfertigt, um auf die andere Vertragsseite Druck auszuüben, sich vertragsgerecht zu verhalten, urteilte das Gericht.
Details: www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=476d4232723a0&akt=news_recht
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  Interessante Meldungen aus dem mediafon-Newsletter (Oktober 2007)
newsletter@mediafon.net (mit freundlicher Genehmigung):

   
  mediafon und ver.di suchen konkrete Fälle, bei denen Auftraggeber objektiv falsche Rechnungen verlangen
Nicht nur die über die Künstlersozialkasse Versicherten, sondern auch die Verwerter ihrer Leistungen erhalten zurzeit Fragebögen zugeschickt. Mit denen soll geklärt werden, ob die Künstlersozialabgabe - rückwirkend für die letzen fünf Jahre - zu zahlen ist. Dadurch aufgeschreckt, versuchen immer mehr Auftraggeber, sich durch umformulierte Rechnungen der Künstlersozialabgabe zu entziehen.
Geht es bei dem Korrekturwunsch um die Richtigstellung einer falschen Bezeichnung in einer Rechnung, ist das Ansinnen zwar zum Nachteil der Auftragnehmer, aber rechtlich kaum zu beanstanden. Dient die neue Bezeichnung jedoch dem Sozialversicherungsbetrug, kann das für beide Seiten gravierende Folgen haben. - Für Selbstständige, die das mitmachen, können vor allem die Voraussetzungen für die Krankenversicherung über die KSK entfallen, happig kann es auch strafrechtlich werden.
Um eine konkrete Bestandsaufnahme zu machen und schwarzen Schafen unter den Auftraggebern zu helfen, auf den Pfad der Tugend zurückzukehren, brauchen wir Eure Hilfe:
Meldet uns daher bitte unter ksk@mediafon.net Auftraggeber, die klar schummeln wollen. Wir werden - zum Schutz der Selbstständigen - natürlich nur Auftraggeber angehen, die alle oder mehrere für sie arbeitende Selbstständige aufgefordert haben, falsche Rechnungen zu schreiben und dabei natürlich keine Namen nennen.
Details und Beispiele in unserer ungekürzten Meldung zum Thema: www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=4718c4da4618f&akt=news_versicherungen

ALG-Anspruch nach vier Monaten schaffen
"Insbesondere Künstler, Kulturschaffende und Projektarbeitende, in deren Berufsfeldern kurzfristige, unterbrochene und befristete Projektbeschäftigungen die Regel sind", sollen nach dem Willen der Grünen-Fraktion im Bundestag in Sachen Arbeitslosenversicherung fairer behandelt werden. Diese Personengruppen zahlen heute oft in die Arbeitslosenversicherung ein, bekommen aber keine Leistungen, weil sie wegen der unstetigen Beschäftigung die für eine Leistung erforderliche Versicherungszeit nicht zusammen bekommen können. Damit wollen die Grünen erreichen, dass "gebrochene Erwerbsverläufe und das Neben- und Nacheinander unterschiedlicher Beschäftigungsformen" in der Arbeitslosenversicherung ausreichend berücksichtigt werden. - Diese sinnvolle Forderung zu den notwendigen ALG-Reformen ist in der medialen Konzentration auf den "Beck-Münte-Streit" zur Verlängerung des ALG-Anspruchs für Ältere leider fast untergegangen.
Details: www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=46fa174157c49&akt=news_versicherungen
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  Interessante Meldungen aus dem mediafon-Newsletter (Februar 2007)
newsletter@mediafon.net (mit freundlicher Genehmigung):

   
  Altersvorsorge pfändungssicher
Der Bundesrat hat am 16. Februar dem vom Bundestag am 14. Dezember 2006 beschlossenen Gesetz zur Insolvenzsicherung der Altersvorsorge von Selbstständigen zugestimmt. Bestimmte Rücklagen werden damit - nach Auskunft von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries voraussichtlich schon ab Anfang März - vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt. Das Gesetz sichert im Insolvenzfall insbesondere Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen teilweise vor der Vollstreckung. Die individuelle Höhe des gesicherten Betrages ist abhängig vom Alter der oder des Pleite Gegangenen.
Die vollständige mediafon-Meldung finden Sie hier: www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=45802bcc87b74&akt=news_recht
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  Interessante Meldungen aus dem mediafon-Newsletter (Oktober 2006)
newsletter@mediafon.net (mit freundlicher Genehmigung):

   
  Beratung für Filmschaffende bei "filmfon":
Seit Mitte Oktober gibt es mit "filmfon" einen neuen ver.di-Beratungsservice.
Das mit mediafon-Hilfe und -Logistik aufgebaute Beratungsnetz für Beschäftigte der Film- und Fernsehbranche ist von Montag bis Freitag, 10 bis 13 Uhr telefonisch unter 0180 5 345636 und per Mail erreichbar.
Der neue ver.di-Service ist insbesondere für diejenigen da, die sozialrechtlich als Arbeitnehmer gelten – auch wenn sie sich "frei" fühlen und nennen. Mit diesem ergänzenden Beratungsangebot wird das Angebot der ver.di in diesem Bereich, das bislang schon von mediafon und connexx-av bereit gestellt wird, verstärkt und konzentriert.
Wie mediafon berät auch filmfon ver.di-Mitglieder und Menschen, die nach der Beratung eintreten, kostenlos.
Die vollständige mediafon-Meldung http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?&id=4533af80f1ecd&akt=news_allgemein

Film-Newsletter:
Der von ver.di und connexx.av ins Leben gerufene Bundesfilmverband (BFV) hat die erste Nummer seines BFV-Newsletters herausgebracht.
Er ist abzurufen und zu abonnieren auf http://www.connexx-av.de/meldung_volltext.php3?id=451d041470068&akt=newsletter_bfv
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  Interessante Meldungen aus dem mediafon-Newsletter (Juli 2006)
newsletter@mediafon.net (mit freundlicher Genehmigung):

   
  GEMA erlaubt eigene Musik auf eigener Website
Wer auf seiner eigenen, nicht kommerziellen Website eigene Musik per Streaming zum Anhören anbieten will, kann dies künftig gebührenfrei tun – auch wenn die entsprechenden Titel bei der GEMA gemeldet sind.
Diese neue, bis Ende 2007 befristete Regelung stellte die GEMA auf ihrer Mitgliederversammlung am 28. Juni in Berlin vor. Bedingung ist, dass mit der Website keine Einnahmen erzielt werden (auch nicht durch Werbung oder Sponsoring) und die Nutzung vorher bei der GEMA angemeldet wird. Bisher wurden für solche Eigenpräsentationen mindestens 25 € fällig:
http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?&id=44a51535c9f57&akt=news_recht

Arbeitslosenversicherung: Abschaffung verfassungswidrig?
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Soziale Sicherheit" kommt Bundessozialrichter Ulrich Wenner zu der Auffassung, der nachträgliche Ausschluss von langjährig Selbstständigen von der freiwilligen Arbeitslosenversicherung sei "nicht verfassungskonform".
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  Interessante Meldungen aus dem mediafon-Newsletter (Juni 2006)
newsletter@mediafon.net (mit freundlicher Genehmigung):

   
  Faire Bedingungen in Design-Wettbewerben
will der Verein FIDIUS schaffen, der gerade in Dortmund gegründet wird. Verhindert werden soll vor allem die um sich greifende Unsitte, dass Auftraggeber Wettbewerbe ausschreiben und sich anschließend an den präsentierten Ideen bedienen, ohne aber entsprechende Honorare zu zahlen. Designer aller Fachrichtungen sind aufgerufen, dem Verein Beispiele besonders fairer und besonders unfairer Ausschreibungen zukommen zu lassen.
Info unter sabine.zentek@t-online.de.

Gagenrechner für Film und Fernsehen
Der Gagenrechner zum Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende von connexx.av ist in einer neuen und verbesserten Version erschienen.
Er kostet 12,90 €; für ver.di- Mitglieder ist er umsonst. Mehr zum Rechner und zur Bestellung:
http://www.connexx-av.de/meldung_volltext.php3?si=1&id=
44747242a3b2d&akt=brancheninfos_filmfernsehproduktion&view=&lang=1
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