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Wir brauchen Ihre Unterstützung!
Bitte helfen Sie durch Ihre Spende, die wichtigen Aufgaben des
Paul-Klinger-Künstlersozialwerkes zu gewährleisten!
Wir erhalten keinerlei staatliche Unterstützung und finanzieren die vielfältigen Aufgaben
lediglich durch den geringen Mitgliederbeitrag sowie den engagierten Einsatz unserer ehrenamtlichen
Helfer.
Paul-Klinger-Künstlersozialwerk e.V.
Kto. 7 847 100
BLZ 700 20 500
Bank für Sozialwirtschaft
Ihre Spende ist steuerlich absetzbar!
Bitte vermerken Sie Ihren Namen und Adresse deutlich auf dem Einzahlungsschein.
Eine Zuwendungsbestätigung schicken wir Ihnen dann umgehend zu.
Bis zu einem Betrag von 100 € erhalten Sie keine extra ausgewiesene
Spendenbescheinigung bzw. nur auf Anforderung.
Denn es wird vom Finanzamt der sog. vereinfachte Zuwendungsnachweis anerkannt.
Sie brauchen lediglich die Buchungsbestätigung/Bankbeleg.
Es müssen darauf der Name und die Kontonummer des Auftraggebers (Spenders) und des
Empfängers (gemeinnütziger Verein), der Betrag der Zuwendung sowie der
Buchungstag ersichtlich sein.
Das Paul-Klinger-Künstlersozialwerk e. V. ist als gemeinnütziger Verein
anerkannt.
Finanzielle Zuwendungen dürfen nur zur Förderung gemeinnütziger
Zwecke (im Sinne der
Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 Einkommens-Durchführungsverordnung – Abschnitt A Nr. 4)
verwendet werden.
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